Maximal 3 Tage bleiben Ihnen für die Meldung Ihres Unfalls bei den gesetzlichen Unfallversicherungen. Arbeits- und Wegeunfälle sollten deshalb unmittelbar gemeldet werden. Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert ist und die Schadensmeldung erfolgen kann.
Wer die Meldung verpasst, hat zwar keinen Anspruch mehr auf vergangene Leistungen, auf zukünftige jedoch schon. Dies entschied ein Urteil des Sozialgerichts Augsburg im Jahr 2013 (Az. S 8 U 147/13).