Schadensmeldung an die Haft­pflicht­ver­sicherung

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Beratertipp

»Wichtig ist, dass Sie bei Forderungen Dritter nicht sofort selbst zahlen. Lassen Sie stattdessen von Ihrem Versicherer den Fall überprüfen. Alleingänge im Schadensfall können leicht dazu führen, dass Sie durch Begleichung des Schadens eine Schuld Ihrerseits anerkennen.«

Michael Müller

Gesellschafter u. Geschäftsführer