Schadensmeldung an die Unfallversicherung

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Jetzt Unfall-Schaden melden

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Wichtige Informationen:

Wann ist der Schaden passiert
Wo ist der Schaden passiert
Wie ist der Schaden passiert
Was ist der Schaden?
Wie hoch ist der Schaden?

In der Regel verlangen die Versicherer eine Schadenmeldung innerhalb von einer Woche ab Eintritt oder Kenntnisnahme des Schadens. Wichtig ist, dass Sie uns den Schadenfall möglichst zeitnah melden!


Rückfragen?

Gerne können Sie uns auch
telefonisch unter der Rufnummer
089149804-44 erreichen

Beratertipp

»Ich empfehle immer, unmittelbar nach einem Unfall die Polizei zu rufen. Da spielt der Schaden keine Rolle. Die Polizei stellt sicher, wer der Verursacher ist, was passiert ist und welche Schäden alle entstanden sind. Anhand des Unfallberichts der Polizei kann der Versicherer den Schaden regulieren.«

Michael Müller

Gesellschafter u. Geschäftsführer

Meldefrist bei gesetzlicher Unfallversicherung deutlich kürzer

Maximal 3 Tage bleiben Ihnen für die Meldung Ihres Unfalls bei den gesetzlichen Unfallversicherungen. Arbeits- und Wegeunfälle sollten deshalb unmittelbar gemeldet werden. Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert ist und die Schadensmeldung erfolgen kann.

 

Wer die Meldung verpasst, hat zwar keinen Anspruch mehr auf vergangene Leistungen, auf zukünftige jedoch schon. Dies entschied ein Urteil des Sozialgerichts Augsburg im Jahr 2013 (Az. S 8 U 147/13).